Behandlungsspektrum
Behandlungsspektrum für Kinder und Jugendliche
- Sprachentwicklungsverzögerung (SEV) und Sprachentwicklungsstörung (SES)
- Late Talker (späte Sprecher) bis 36 Monate werden weniger als 100 Wörter aktiv gesprochen
- Dysgrammatismus (Störung des Grammatikerwerbs) betroffen sein können: Artikel-, Plural-, Satzbildung
- eingeschränkter Wortschatz
- Störung im Sprachverständnis
- Dyslalie
Störung der Aussprache bzw. Artikulation, z.B. Lispeln
- Myofunktionelle Störungen (funktionelle orofaziale Störung)
- Störung der Muskulatur im Mund- bzw. Gesichtsbereich, z.B. offene Mundhaltung
- Kau- und Schluckstörungen
- u.a. begleitend bei kieferorthopädischen Behandlungen und Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalten
- Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen (AVWS)
- Auffälligkeiten der Hörverarbeitung
- u.a. mit Auswirkungen auf das Erlernen des Lesens und Schreibens (LRS)
- Stottern / Poltern
Auffälligkeiten des Redeflusses
- Kindliche Stimmstörung (juvenile Dysphonie)
- Schmerzen beim Sprechen
- u.a. rauhe, kratzige Stimme
- Schreiknötchen
- Rhinophonie (Näseln)
Veränderung des Stimmklangs und der Artikulation
- offenes Näseln (Rhinophonia aperta) beim Sprechen entweicht zuviel Luft durch die Nase
- geschlossenes Näseln (Rhinophonia clausa) beim Sprechen wird zu wenig Luft durch die Nase gelenkt
- Ess- und Fütterstörungen im Säuglings- und Kleinkindalter
Störung der Nahrungsaufnahme, u.a. nach Sondierung oder bei Morbus Down Syndrom
- Sprachentwicklungsbeeinträchtigungen (SEB) aufgrund geistiger oder körperlicher Behinderung
Autismus-Spektrumstörung, Hörbehinderungen, Infantile Cerebralparese, Sehbehinderung und Blindheit, Epilepsien, geistige Behinderung verbunden mit Intelligenzminderung
- Schweigen (Mutismus)
- selektiver/ elektiver Mutismus: teilweise Hemmung des Sprechens in verschiedenen Situationen
- totaler Mutismus: keine Lautäußerung, kein Husten und Niesen
Behandlungsspektrum für Erwachsene
- Aphasie
Verlust der Sprachkompetenz nach neurologischen Erkrankungen, z.B. nach Schlaganfall oder Hirntrauma
- Dysphagie
Störung bei der Nahrungsaufnahme
- Schluckstörung in Verbindung mit neurologischen Erkrankungen ( z.B. bei Multiple Sklerose, Amyotrophe Lateralsklerose, Parkinson und Schlaganfall)
- Schluckstörung nach operativen Eingriffen
- Schluckstörungen aufgrund von Alterungsprozessen
- Dysarthrie / Sprechapraxie
Beeinträchtigung der Sprechens aufgrund einer Störung der Sprechmotorik. Es treten Störungen der Atmung, Stimmgebung und Artikulation auf, z.B. bei Schlaganfall (Apoplex), Hirntumoren, Multiple Sklerose, Amyotrophe Lateralsklerose, Morbus Parkinson, Chorea Huntington sowie bei entzündlichen Hirnerkrankungen (z.B. Enzephalitis)
- Facialisparese
Lähmung der Nervus facialis mit Beeinträchtigung der Gesichts- und Lippenmuskulatur
- Dysphonien
Stimmstörungen
- funktionelle Stimmstörungen durch ungünstigen Gebrauch von Stimme, Atmung u.a.
- organische Stimmstörungen nach Kehlkopfoperationen, bei Lähmungen und anderen Ursachen
- psychogene Stimmstörungen durch Stressfaktoren
- Stottern / Poltern
Störungen des Redeflusses
- Myofunktionelle Störung
muskuläre Fehlfunktionen der Mund- und Gesichtsmuskulatur
- Artikulationsstörungen
Störungen der Aussprache. z.B. bei Lispeln, bei Lippen- Kiefer- Gaumenspalte
- Angehörigenberatung und Anleitung
Informationen und Beratung der Angehörigen
Häufig gestellte Fragen
- Wie bekomme ich logopädische Behandlung?
Folgende Ärzte verordnen logopädische Therapie bei Sprach-, Sprech-, Stimm-, Hör- und Schluckstörungen:
- Allgemeinmediziner
- Hals- Nasen- Ohren- Ärzte
- Phoniater
- Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie
- Zahnärzte, Kieferorthopäden, Kieferchirurgen
- Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
- Wie läuft die Behandlung ab?
Sobald Sie von Ihrem Arzt ein Rezept erhalten haben, vereinbaren Sie mit mir einen Termin- persönlich, telefonisch oder per Email. Sollten im Vorfeld Unsicherheiten bestehen, ob logopädischer Bedarf vorliegt, biete ich Ihnen gerne meine Unterstützung durch ein Beratungsgespräch an. Heilberufe unterliegen der Schweigepflicht! Die logopädische Behandlung findet in der Regel 1-2 mal wöchentlich statt und dauert je nach Störungsbild 30, 45 oder 60 Minuten.
Als Logopädin habe ich das Anliegen, die Kommunikationsfähigkeit meiner Patienten durch eine
- ausführliche Anamnese und Diagnostik,
- eine kompetente Beratung und
- eine fachliche Behandlung
in einer individuell abgestimmten Therapie zu erweitern, zu entwickeln bzw. wiederherzustellen. Sie erhalten außerdem wichtige Tipps zum Umgang mit der Störung im Alltag und bekommen Möglichkeiten aufgezeigt, wie Sie selbst den Therapieverlauf positiv beeinflussen können. Die regelmäßige Inanspruchnahme der Therapie und das kontinuierliche Durchführen der häuslichen Übungen sind wichtige Erfolgsfaktoren für ein gutes Gelingen.
- Wer trägt die Kosten?
Die logopädische Therapie ist ein Teil der Grundversorgung der gesetzlichen Krankenkassen und wird als Pflichtleistung bei Kindern und Jugendlichen, bis zum 18. Lebensjahr, zu 100% übernommen. Bei Erwachsenen tragen die gesetzlichen Krankenkassen 90% der Kosten. Der Eigenanteil beträgt 10 Euro plus 10% vom Rezeptwert. (§ 61 SGB V - Zuzahlung). Die Zuzahlung entfällt für die Patienten bei denen eine Zahlungsbefreiung vorliegt.
- Was muss ich mitbringen?
Bitte bringen Sie ein Rezept vom verordnenden Arzt mit. Nach den Bestimmungen der Krankenkassen darf dies nicht älter als 14 Tage sein. Sollten bereits Berichte von Ärzten, Kuraufenthalten oder anderen Therapeuten vorliegen, bringen Sie diese bitte ebenfalls mit. Da beim spielerischen Arbeiten mit Kinder auch viel am Boden gearbeitet wird, bitte ich Sie nach Möglichkeit Hausschuhe oder Socken mitzubringen. Für Erwachsene werden Schuhe zum Überziehen bereitgestellt.